Werbung unter der Gürtellinie?

Viele Werbetreibende behaupten, dass auch negative PR besser ist als gar keine PR.
Doch was ist mit geschmackloser Werbung? Geht dieser Schuss nach hinten los?
Für einen Kölner Rechtsanwalt ist hiermit nun Schluss. Das Bundesverfassungsgericht hat dem findigen Anwalt nun offiziell einen Riegel vorgeschoben und diese Art der Werbung untersagt (Aktenzeichen 1 BvR 3362 / 14). PR ist wohl doch nicht gleich PR…
Zahlreiche geschmacklose Motive mit eindeutigen Sprüchen sorgten für große Aufregung in der Branche. So schlug beispielsweise ein Mann mit einem Stock auf das nackte Hinterteil einer Dame. Der Spruch hierzu lautete: „Wurden Sie Opfer einer Straftat? Dieses Beispiel zeigt, dass Werbung nicht immer positiv ankommt – auch nicht beim Bundesverfassungsgericht.
Der folgende Artikel im Manager-Magazin offenbart die ganze Geschichte.

Allerdings sind auch die Alternativen höchst umstritten…